STEFAN GELHAUS

Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viele machen alles.

Wir machen nur Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte. 

Arbeitgeber vertreten wir nicht.

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsförderungsrecht (z. B. Arbeitslosen- und Insolvenzgeld). Im Zen­trum stehen bei uns die Belange der Arbeit­nehme­rinnen und Arbeit­nehmer sowie der Betriebs- und Personal­räte.
Wir sind der Überzeugung: Nur wer sich für das Arbeits­recht speziali­siert hat und stets auf dem aktuellsten Stand ist, kann geltendes Recht in allen Berei­chen wirksam und im Sinne der Man­dan­ten einsetzen. Denn das komplexe Feld des Arbeits­rechts ist ständiger Entwicklung und häufigen Gesetzes­änderungen unter­worfen.

Darüber hinaus übt die europä­ische Gesetz­gebung einen stetigen Einfluss auf das deutsche Arbeits­recht aus. Mit uns profitieren Sie von fünfzehn Jahren Arbeits­recht-Erfahrung.

Sie haben ein Problem als Arbeitnehmerin oder Arbeit­nehmer? Wir beraten und vertreten Sie im Individual­arbeitsrecht in allen rele­vanten Bereichen. > mehr

Für Betriebs- und Personalräte: Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie vor Gericht in allen Instanzen, auch außer­gerichtlich als Sachver­ständige bzw. Beisitzer in Einigungs­stellen. > mehr

Es grüßen Sie herzlich
Stefan Gelhaus und Team
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Gelhaus

Rechtsanwalt
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