Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Viele machen alles.
Wir machen nur Arbeitsrecht für ArbeitnehmerInnen und Betriebsräte.
Arbeitgeber vertreten wir nicht.
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsförderungsrecht (z. B. Arbeitslosen- und Insolvenzgeld). Im Zentrum stehen bei uns die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Betriebs- und Personalräte.
Wir sind der Überzeugung: Nur wer sich für das Arbeitsrecht spezialisiert hat und stets auf dem aktuellsten Stand ist, kann geltendes Recht in allen Bereichen wirksam und im Sinne der Mandanten einsetzen. Denn das komplexe Feld des Arbeitsrechts ist ständiger Entwicklung und häufigen Gesetzesänderungen unterworfen.
Darüber hinaus übt die europäische Gesetzgebung einen stetigen Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht aus. Mit uns profitieren Sie von fünfzehn Jahren Arbeitsrecht-Erfahrung.
Sie haben ein Problem als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Wir beraten und vertreten Sie im Individualarbeitsrecht in allen relevanten Bereichen. > mehr
Für Betriebs- und Personalräte: Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie vor Gericht in allen Instanzen, auch außergerichtlich als Sachverständige bzw. Beisitzer in Einigungsstellen. > mehr
Es grüßen Sie herzlich
Stefan Gelhaus und Team
Fachanwalt für Arbeitsrecht