STEFAN GELHAUS

Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Kompetenz: Arbeitsrecht.

Im Individual­arbeits­recht beraten wir Arbeit­nehme­rin­nen und Ar­beit­neh­mer u. a. zu folgen­den The­men: 

Kündi­gung, Ände­rungs­kündi­gung, Ab­fin­dung, Auf­he­bungs­ver­trag, Beendi­gungs­verein­barun­gen, Arbeits­vertrag, Wett­be­werbs­ver­bot, Lohn- und Ge­halts­rück­stände, Zah­lungs­an­sprüche, Ab­mah­nung, Ver­set­zung, Urlaub, Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld, Mobbing, Eltern­zeit, Eltern­geld, Zeugnis sowie im angren­zenden Sozialrecht.

Arbeit­nehme­rin­nen und Arbeit­nehmer vertre­ten wir sowohl außer­gericht­lich in Verhand­lungen mit der Arbeit­geber­seite als auch vor den Arbeits­gerich­ten und bis zum Bundes­arbeits­gericht.

Einen großen Teil unserer Tätig­keit nimmt zudem das kollek­tive Arbeits­recht ein, d. h. Auseinander­setzungen zwischen Betriebs­rat bzw. Personal­rat und der Arbeit­geber­seite. Hier vertreten wir unsere Mandanten sowohl vor den Arbeits­gerichten in allen Instan­zen als auch außer­gericht­lich als Sach­ver­stän­dige und als Bei­sitzer in Einigungs­stellen. Themen sind hier u. a. die gericht­liche Durch­setzung von Mit­be­stim­mungs­rechten, die Gestal­tung von Betriebs­verein­barungen und die Ver­tretung bei Ver­hand­lungen von Interes­sen­ausgleich und Sozial­plan (auch in der Insol­venz).
Unser koope­ratives Ver­hältnis zu den Gewerk­schaften ist vor diesem Hinter­grund selbst­ver­ständlich.