Kompetenz: Arbeitsrecht.
Im Individualarbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. zu folgenden Themen:
Kündigung, Änderungskündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Beendigungsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, Wettbewerbsverbot, Lohn- und Gehaltsrückstände, Zahlungsansprüche, Abmahnung, Versetzung, Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mobbing, Elternzeit, Elterngeld, Zeugnis sowie im angrenzenden Sozialrecht.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten wir sowohl außergerichtlich in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch vor den Arbeitsgerichten und bis zum Bundesarbeitsgericht.
Einen großen Teil unserer Tätigkeit nimmt zudem das kollektive Arbeitsrecht ein, d. h. Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und der Arbeitgeberseite. Hier vertreten wir unsere Mandanten sowohl vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen als auch außergerichtlich als Sachverständige und als Beisitzer in Einigungsstellen. Themen sind hier u. a. die gerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Vertretung bei Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan (auch in der Insolvenz).
Unser kooperatives Verhältnis zu den Gewerkschaften ist vor diesem Hintergrund selbstverständlich.