Gelhaus Arbeitsrecht aus Bünde – Anwalt für Arbeitsrecht in Löhne
Arbeitsrechtliche Fragen können schnell komplex werden.
Ob Kündigung, Änderungskündigung, fristlose und außerordentliche Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder andere Probleme im Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Löhne ist eine frühzeitige, schnelle Beratung und Rechtsvertretung oft entscheidend.
Die Kanzlei Gelhaus Arbeitsrecht aus Bünde unterstützt Mandanten aus Löhne sowie aus Bad Oeynhausen, Minden, Herford, Kirchlengern, Enger, Spenge, Espelkamp, Melle und der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Viele machen alles.
Wir vertreten nur Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Arbeitgeber vertreten wir nicht. Wir sind auf sämtliche Arten der Kündigung (außerordentliche, fristlose und ordentliche Kündigung und Änderungskündigung), Aufhebungsvertrag, Abfindung und das Betriebsverfassungsrecht spezialisiert.
Kündigung erhalten?
Handeln Sie sofort – Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
Sie haben eine Kündigung bekommen und fragen sich, ob diese wirksam ist? Zeit ist jetzt der entscheidende Faktor. Mit Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, wird selbst eine unwirksame Kündigung rechtskräftig und eine Abfindung erhalten Sie dann nicht.
Daher erhalten Sie von uns sofortige Unterstützung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Der überwiegende Teil unserer Tätigkeit befasst sich mit Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung.
Die Statistik spricht hierbei für sich:
Über 90% aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, der für den Arbeitnehmer dann vorteilhaft ist und regelmäßig eine Abfindung enthält. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber sehr häufig Fehler bei Kündigungen macht.
Der Vergleich wird für Sie maßgeschneidert
und beinhaltet folgende Punkte:
Abfindung, Freistellung, Zeugnis mit sehr guter oder guter Note, Firmenwagen, Bonus, Prämie, Urlaub, betriebliche Altersvorsorge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatseinkommen und vieles mehr.
Sollten Sie jedoch eine Wiedereinstellung wünschen, machen wir auch das möglich.
So vertreten wir Mandanten aus Löhne, sowie aus Bad Oeynhausen, Minden, Herford, Kirchlengern, Enger, Spenge, Espelkamp, Melle und der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) bei allen Fragen des Arbeitsrechts wie Versetzung, Abmahnung, Freistellung, Urlaub, Bonus, Prämie, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatseinkommen, Zeugnis, ausstehender Vergütung (Verzugslohn), Eingruppierung, Umgruppierung.
Betriebsräte vertreten wir
- in Beschlussverfahren bei dem Arbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht,
- als Sachverständige und Rechtsvertreter bei Interessenausgleich/Sozialplan und Betriebsvereinbarungen
- als Verfahrensbevollmächtigte und Beisitzer in der Einigungsstelle.
Als mehrfaches Gewerkschaftsmitglied ist für mich das kooperative Verhältnis zu den Gewerkschaften selbstverständlich.
