Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in OWL und Niedersachsen (Bünde, Herford, Löhne, Minden, Bad Oeynhausen, Bielefeld, Detmold, Espelkamp, Melle, Osnabrück etc.). u. a. zu folgenden Themen:
Kündigung, Änderungskündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Beendigungsvereinbarungen, Arbeitsvertrag, Wettbewerbsverbot, Lohn- und Gehaltsrückstände, Zahlungsansprüche, Abmahnung, Versetzung, Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Mobbing, Elternzeit, Elterngeld, Zeugnis sowie im angrenzenden Sozialrecht.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten wir sowohl außergerichtlich in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite als auch vor den Arbeitsgerichten und bis zum Bundesarbeitsgericht.
Einen großen Teil unserer Tätigkeit nimmt zudem das kollektive Arbeitsrecht ein, d. h. Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat bzw. Personalrat und der Arbeitgeberseite. Hier vertreten wir die Betriebsräte/Personalräte sowohl vor den Arbeitsgerichten/Verwaltungsgerichten in allen Instanzen als auch außergerichtlich als Sachverständige und Beisitzer in Einigungsstellen. Themen sind hier u. a. die gerichtliche Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und die Vertretung bei Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan (auch in der Insolvenz).
Unser kooperatives Verhältnis zu den Gewerkschaften ist vor diesem Hintergrund selbstverständlich.
Auch hier ist der örtliche Schwerpunkt OWL und Niedersachsen (Bünde, Herford, Löhne, Minden, Bad Oeynhausen, Bielefeld, Detmold, Espelkamp, Melle, Osnabrück etc.).