
Wichtig bei Kündigung: Nach Zugang haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Danach wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: unsere Tätigkeitsschwerpunkte
Prüfung der Wirksamkeit ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen. Vertretung in Kündigungsschutzverfahren mit besonderem Augenmerk auf die gesetzliche Drei-Wochen-Frist.
Verhandlung individueller Abfindungsregelungen auf Grundlage einer realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten und der konkreten Verhandlungsposition.
Umfassende Analyse vor Unterzeichnung: Sperrzeit, Abfindungshöhe, Wettbewerbsverbote, Urlaubsabgeltung und Zeugnisformulierung im Gesamtblick.
Prüfung von Vertragsklauseln, Ausschlussfristen und Wettbewerbsverboten. Durchsetzung offener Vergütungsansprüche, Provisionen und Sonderzahlungen.
Gegendarstellungen bei unberechtigten Abmahnungen. Durchsetzung der Entfernung aus der Personalakte, wenn die Vorwürfe einer Prüfung nicht standhalten.
Beratung bei Sozialplan, Interessenausgleich und Betriebsvereinbarung. Vertretung in Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
