
Wichtig bei Kündigung: Nach Zugang haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Danach wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.
Kündigung: Ihre Optionen im Überblick
Wurde die Kündigung korrekt begründet? Stimmt die Sozialauswahl? Wurde der Betriebsrat angehört? Eine Rechtsanwalt für Kündigung deckt Fehler auf und sichert die Grundlage für eine Kündigungsschutzklage.
In den meisten Fällen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe ist Verhandlungssache und hängt von der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt und den Erfolgsaussichten der Klage ab.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, birgt aber Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust des Kündigungsschutzes. Vor der Unterschrift lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. In vielen Fällen fehlt eine vorherige Abmahnung oder der Arbeitgeber hat die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 BGB nicht eingehalten.
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen. Ist sie formal oder inhaltlich fehlerhaft, kann das die darauf gestützte Kündigung unwirksam machen.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Im Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung wirksam ist - mit dem Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erzielen.
Kündigungsschutz: Wann sind Arbeitnehmer besonders geschützt?
Kündigung in der „Probezeit" (Wartezeit)
Innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Dennoch darf auch eine Probezeitkündigung nicht gegen Diskriminierungsverbote oder den Sonderkündigungsschutz verstoßen - etwa bei Schwangerschaft oder Elternzeit. Auch in der Probezeit lohnt sich die Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Kündigung.
Kündigung während Krankheit
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Entscheidend ist, ob eine negative Gesundheitsprognose vorliegt und ob die Fehlzeiten den Betrieb erheblich belasten. Zudem muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten haben. Fehlt das BEM, sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage deutlich besser.
Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt und keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Außerdem ist eine korrekte Sozialauswahl durchzuführen: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind die gesetzlichen Kriterien. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung angreifbar.
Sonderkündigungsschutz: Wann eine Kündigung ausgeschlossen ist
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu zählen Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Eine Kündigung ist hier nur mit behördlicher Zustimmung oder unter engen Voraussetzungen möglich. Ein Verstoß gegen den Sonderkündigungsschutz macht die Kündigung in der Regel unwirksam - unabhängig vom Kündigungsgrund.
