Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt. Der Kläger war seit März 2021 als Helfer bei der Beklagten beschäftigt. Er legte am Montag, [Weiterlesen...]