Wird innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Klage erhoben, gilt die Kündigung als wirksam. Dieser Fristablauf lässt sich auch bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung grundsätzlich nicht rückgängig machen. Daher ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt nach Erhalt einer Kündigung von zentraler Bedeutung.