Nein, ein allgemeiner gesetzlicher Abfindungsanspruch existiert nicht. Ob eine Abfindung erreichbar ist und in welcher Höhe, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall. Ausschlaggebend sind die Erfolgsaussichten einer Klage, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers.