Gelhaus Arbeitsrecht

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Rechtsanwalt Kündigung2026-06-17T13:26:13+02:00
Stefan Gelhaus Anwalt für Arbeitsrecht & Kündigung vor einer Holzwand

Kündigung erhalten? Wir stehen kompromisslos auf Ihrer Seite.

Eine Kündigung versetzt Arbeitnehmer in eine Ausnahmesituation. Während der Arbeitgeber Zeitpunkt und Strategie in Ruhe vorbereiten konnte, stehen Beschäftigte unter Zeitdruck: Die dreiwöchige Klagefrist läuft ab dem Tag des Zugangs. Wer sie versäumt, verliert das Recht auf eine Kündigungsschutzklage.

Fachanwalt Stefan Gelhaus prüft jede Kündigung auf Schwachstellen – Formfehler, fehlende Sozialauswahl, unwirksame Abmahnungen oder Verstöße gegen den Kündigungsschutz. Die Kanzlei vertritt ausschließlich Arbeitnehmer, nie die Gegenseite.

Als Rechtsanwalt für Kündigung berät die Kanzlei Gelhaus seit über zwanzig Jahren Beschäftigte aus Bünde und Umgebung – mit der Erfahrung aus hunderten Verfahren und dem Anspruch, das bestmögliche Ergebnis durchzusetzen.

Wichtig bei Kündigung: Nach Zugang haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Danach wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig war.

★★★★★ 5,0 von 5 Sternen bei Google

Kündigung: Ihre Optionen im Überblick

§ Ordentliche Kündigung

Wurde die Kündigung korrekt begründet? Stimmt die Sozialauswahl? Wurde der Betriebsrat angehört? Eine Rechtsanwalt für Kündigung deckt Fehler auf und sichert die Grundlage für eine Kündigungsschutzklage.

Abfindung bei Kündigung

In den meisten Fällen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe ist Verhandlungssache und hängt von der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt und den Erfolgsaussichten der Klage ab.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, birgt aber Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust des Kündigungsschutzes. Vor der Unterschrift lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.

× Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. In vielen Fällen fehlt eine vorherige Abmahnung oder der Arbeitgeber hat die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 BGB nicht eingehalten.

! Abmahnung

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen. Ist sie formal oder inhaltlich fehlerhaft, kann das die darauf gestützte Kündigung unwirksam machen.

Kündigungsschutzklage

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Im Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung wirksam ist - mit dem Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erzielen.

Kündigungsschutz: Wann sind Arbeitnehmer besonders geschützt?

Kündigung in der „Probezeit" (Wartezeit)

Innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Dennoch darf auch eine Probezeitkündigung nicht gegen Diskriminierungsverbote oder den Sonderkündigungsschutz verstoßen - etwa bei Schwangerschaft oder Elternzeit. Auch in der Probezeit lohnt sich die Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Kündigung.

Kündigung während Krankheit

Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung. Entscheidend ist, ob eine negative Gesundheitsprognose vorliegt und ob die Fehlzeiten den Betrieb erheblich belasten. Zudem muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten haben. Fehlt das BEM, sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage deutlich besser.

Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt und keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Außerdem ist eine korrekte Sozialauswahl durchzuführen: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind die gesetzlichen Kriterien. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung angreifbar.

Sonderkündigungsschutz: Wann eine Kündigung ausgeschlossen ist

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu zählen Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Eine Kündigung ist hier nur mit behördlicher Zustimmung oder unter engen Voraussetzungen möglich. Ein Verstoß gegen den Sonderkündigungsschutz macht die Kündigung in der Regel unwirksam - unabhängig vom Kündigungsgrund.

Häufige Fragen zur Kündigung

Werden auch Arbeitgeber bei Kündigungen beraten?2026-06-12T15:21:30+02:00

Nein. Die Kanzlei Gelhaus Arbeitsrecht vertritt ausschließlich Arbeitnehmer. Diese bewusste Spezialisierung stellt sicher, dass es keine Interessenskonflikte gibt und die gesamte Erfahrung vollständig auf die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten bei Kündigungen ausgerichtet ist.

Muss ich mich nach einer Kündigung sofort arbeitslos melden?2026-06-12T15:21:26+02:00

Ja. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Bei kürzeren Fristen muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung erfolgen. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen.

Kann ich während der Kündigungsfrist gekündigt werden?2026-06-12T15:23:26+02:00

Ja, auch während einer laufenden Kündigungsfrist kann eine weitere Kündigung ausgesprochen werden, etwa als fristlose Kündigung bei einem schwerwiegenden Vorfall. Auch eine Änderungskündigung ist möglich. Jede neue Kündigung muss eigenständig geprüft und gegebenenfalls innerhalb von drei Wochen angefochten werden.

Kann ich eine Kündigung auch nach Ablauf der Frist noch anfechten?2026-06-12T15:22:09+02:00

Nur in Ausnahmefällen. Wenn ein Arbeitnehmer trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig einzureichen, kann eine nachträgliche Zulassung beim Arbeitsgericht beantragt werden. Die Hürden dafür sind hoch. Typische Gründe sind schwere Erkrankung oder arglistige Täuschung durch den Arbeitgeber.

Muss ich nach einer Kündigung weiterarbeiten?2026-06-12T15:24:01+02:00

Grundsätzlich besteht bis zum Ende der Kündigungsfrist die Pflicht zur Arbeitsleistung. Viele Arbeitgeber stellen Beschäftigte jedoch unwiderruflich frei. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr arbeiten, erhalten aber weiterhin Ihr Gehalt. Ob eine Freistellung vorliegt, ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?2026-06-12T15:33:25+02:00

Nach Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht wird zunächst ein Gütetermin angesetzt. Dort wird versucht, eine Einigung zu erzielen, häufig über eine Abfindung. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung mit einem Urteil. Der gesamte Prozess dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Ein Rechtsanwalt für
Kündigung begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Lassen Sie uns gemeinsam
für Ihr Recht eintreten.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich höre Ihnen zu, berate Sie ehrlich und kämpfe für das, was Ihnen zusteht.

Anwalt Stefan Gelhaus mit verschränkten Armen schwarz-weiß Bild vor Steinwand
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