Nur in Ausnahmefällen. Wenn ein Arbeitnehmer trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig einzureichen, kann eine nachträgliche Zulassung beim Arbeitsgericht beantragt werden. Die Hürden dafür sind hoch. Typische Gründe sind schwere Erkrankung oder arglistige Täuschung durch den Arbeitgeber.