Grundsätzlich besteht bis zum Ende der Kündigungsfrist die Pflicht zur Arbeitsleistung. Viele Arbeitgeber stellen Beschäftigte jedoch unwiderruflich frei. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr arbeiten, erhalten aber weiterhin Ihr Gehalt. Ob eine Freistellung vorliegt, ergibt sich aus dem Kündigungsschreiben.